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Formen der Abrechnung
Ich verfüge über keinen Sitz der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. ich führe eine reine Privatpraxis und kann keine Abrechnungen über gesetzliche Krankenversicherungen leisten.
Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung:
Da ich eine staatlich approbierte Psychotherapeutin bin, ist eine Abrechnung über die private Krankenversicherungen sowie über die verschiedenen Berufsgenossenschaften i.d.R. möglich.
Für eine Therapiesitzung (50 Minuten) erhebe ich entsprechend der Gebührenordnung für psychologische PsychotherapeutInnen (GOP) 153 €. Dies entspricht dem 3,5-fachen Satz. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Abrechnung als Selbstzahler/in:
Die Kosten für eine Behandlung betragen wie auch für PrivatpatientInnen 153 € je Therapiesitzung (= 50 Minuten).
Beratende Leistungen
Beratende Leistungen wie Coaching, Paar- oder Familientherapie unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden. Hierfür berechne ich 170 € für 60 min.
Ausfallhonorar:
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor der Therapiesitzung) ist mir eine Neuvergabe des Termins i.d.R. nicht mehr möglich. Daher stelle ich in solchen Fällen das Therapiehonorar in Rechnung . Die 48 Stunden beziehen sich auf Werktage, da ich am Wochenende keine Terminänderungen vornehme.
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